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   BFH, 27.06.1989 - VIII R 356/83   

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https://dejure.org/1989,15825
BFH, 27.06.1989 - VIII R 356/83 (https://dejure.org/1989,15825)
BFH, Entscheidung vom 27.06.1989 - VIII R 356/83 (https://dejure.org/1989,15825)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 1989 - VIII R 356/83 (https://dejure.org/1989,15825)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.06.1989 - VIII R 73/84

    Verspätungszuschlag gegen GmbH-Geschäftsführer bei GmbH & Co. KG zulässig;

    Auszug aus BFH, 27.06.1989 - VIII R 356/83
    Anmerkung: In der Begründung des Urteils wird auf die Entscheidung vom 27. Juni 1989 VIII R 73/84 (BFHE 158, 103, BStBl II 1989, 955) Bezug genommen.
  • BFH, 21.05.1987 - IV R 134/83

    Gewinnfeststellungserklärung - Abgabe durch gesetzlichen Vertreter -

    Auszug aus BFH, 27.06.1989 - VIII R 356/83
    Der Senat folgt mit dieser Entscheidung dem Urteil des IV. Senats vom 21. Mai 1987 IV R 134/83 (BFHE 150, 300, BStBl II 1987, 764).
  • BFH, 31.07.1987 - VI R 193/85

    Festsetzung eines Zuschlags wegen verspäteter Einreichung einer Steuererklärung

    Auszug aus BFH, 27.06.1989 - VIII R 356/83
    Dieser Auffassung steht das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31. Juli 1987 VI R 193/85 (BFH/NV 1988, 282) nicht entgegen, wonach die Festsetzung von Verspätungszuschlägen nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß die aufgrund der verspätet abgegebenen Erklärung durchgeführte Veranlagung zu einer Erstattung führt (vgl. auch Tipke/Kruse, a. a. O., § 152 AO 1977 Anm. 8); denn in Erstattungsfällen kann durchaus eine Steuer festgesetzt worden sein.
  • BFH, 26.06.2002 - IV R 63/00

    Verspätungszuschlag in Erstattungsfällen

    Deshalb sei die Festsetzung eines Verspätungszuschlags unzulässig, wenn die verspätete Abgabe der Erklärung zu einer Steuerfestsetzung von 0 DM führe (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1989 VIII R 73/84, BFHE 158, 103, BStBl II 1989, 955, und VIII R 356/83, BFH/NV 1990, 145).

    b) Zu Unrecht beruft sich der Kläger schließlich auf die Entscheidungen des VIII. Senats des BFH, der die Festsetzung eines Verspätungszuschlags für unzulässig erklärt hat, wenn die Steuer auf 0 DM festgesetzt wird (Urteile in BFHE 158, 103, BStBl II 1989, 955, und in BFH/NV 1990, 145).

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